Givore Logo
Zurück zur Startseite

Givore Premium — Widerrufs- & Erstattungsrichtlinie

Betreiber: Karol Dąbrowski, autónomo (Spanien) — Marke „Givore"
NIF (NIE): ESZ0649598Z · Anschrift: Valencia, Spanien · Kontakt: [email protected]

Givore Premium kommt bald. Es ist noch nicht käuflich erhältlich. Diese Richtlinie wird im Voraus veröffentlicht, damit Sie sie lesen können, bevor Premium in den Verkauf geht.

1. Ihr 14-tägiges Recht, Ihre Meinung zu ändern

Wenn Sie Verbraucher in der EU/Spanien sind, haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit, Ihre Meinung zu einem Kauf zu ändern und Ihr Geld zurückzuerhalten, ohne einen Grund anzugeben.

2. Digitale Inhalte — wie die 14 Tage funktionieren

Premium ist ein digitaler Inhalt, der sofort bereitgestellt wird. Wenn Sie sich entscheiden, eine kostenpflichtige Funktion sofort zu nutzen, bitten Sie uns, vor Ablauf der 14 Tage zu beginnen; sobald die Funktion vollständig bereitgestellt ist, kann das 14-tägige Widerrufsrecht für diesen Zeitraum nicht mehr gelten. Dennoch können Sie künftige Verlängerungen jederzeit kündigen (siehe die Abonnementbedingungen) und behalten den Zugriff bis zum Ende des bezahlten Zeitraums.

3. Erstattungen laufen über Apple / Google

Da Apple oder Google Ihre Zahlung entgegengenommen hat, werden Erstattungen über deren Systeme abgewickelt, nicht durch uns. Um eine Erstattung zu beantragen:

  • Apple: Gehen Sie zu reportaproblem.apple.com, melden Sie sich an, suchen Sie den Kauf von Givore Premium und beantragen Sie eine Erstattung.
  • Google Play: Öffnen Sie den Play Store → Konto → Zahlungen & Abos → Budget & Bestellverlauf, wählen Sie den Kauf aus und beantragen Sie eine Erstattung.

In dem seltenen Fall, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und der Store dessen Bearbeitung ablehnt, kontaktieren Sie uns unter [email protected], und wir helfen Ihnen weiter.

4. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht Spaniens; als Verbraucher behalten Sie die zwingenden Schutzvorschriften Ihres Wohnsitzlandes und können Streitigkeiten vor den Gerichten Ihres eigenen Wohnorts geltend machen.